Teilnahmebedingungen

Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle angebotenen Kurse und Veranstaltungen von NogaYoga.

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, mündlich, per Internet oder e-Mail. Die Teilnahme ist erst nach bestätigter Anmeldung verbindlich. Mit der Anmeldung werden die nachträglichen Teilnahmebedingungen anerkannt.

 

2. Personenbezogene Daten

Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass gemäß § 33 BDSG personenbezogene Daten zu internen Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei eingehalten. In diesem Umfang erklärt sich der Teilnehmer mit der Bearbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.

 

3. Voraussetzung

Selbstverantwortlichkeit und eine normale psychische wie physische Belastbarkeit wird in allen Kursen voraus gesetzt. Sollten Sie sich in Therapie befinden und/oder regelmäßig Medikamente einnehmen, besprechen Sie die Teilnahme mit Ihrem Arzt und/oder Therapeuten.

Teilnahme von Schwangeren an den Yogakursen ab 17.SSW auf eigene Verantwortung und in Absprache und Freigabe durch den behandelnden Arzt/Gynäkologen.

 

4. Haftung

Die Nutzung der Räumlichkeiten und Materialien von NogaYoga erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Gesundheit und Eigentum haften die Veranstalter nicht. Eine Haftung für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc. wird nicht übernommen.

 

5. Bezahlung, Vertrag und Kündigung

Die Preise sind auf dieser Internetseite zu entnehmen. 

Die Gebühren für alle Kurse sind entweder vor Kursbeginn bar oder spätestens 7 Tage nach Kursbeginn zu überweisen. 

Die Rechnung wird vor Beginn des Kurses an die Teilnehmer ausgehändigt. Probestunden mittels Barzahlungen vor der Unterrichtsstunde bei der Kursleitung sind möglich. Schüler, Studenten und Rentner erhalten einen Nachlass von 10% auf die o.g. Gebühren, nach Vorlage des entsprechend gültigen Nachweises. Ein Nachlass wird nicht gewährt, wenn die Gebühr von der Krankenkasse gefördert wird. Kurse und Karten sind nicht übertragbar.

 

6. Nachholen von Stunden

Es ist möglich einen Yoga-Termin innerhalb des 10 wöchigen Kurses zu „Schieben“. Nach Mitteilung – telefonisch, Mail oder SMS – kann der Teilnehmer in der gleichen Woche einen anderen Termin wahrnehmen. Das ist allerdings nur möglich, wenn in diesem ausgewähltem Kurs noch Platz ist. Um dieses Systems des „Schiebens“ zu ermöglichen, ist ein Abmelden 6 Stunden vor Kursbeginn notwendig. Falls der Teilnehmer sich nicht 6 Stunden vor der Yogastunde abmeldet, gilt diese als besucht und kann nicht mehr nachgeholt werden.

 

7. Ausfall und Verlegung von Übungseinheiten

Im Falle von Krankheit, Fortbildung oder anderweitiger Verhinderung von der Yogalehrerin wird sich die Schule bemühen eine Vertretung für die jeweilige Unterrichtseinheit zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, so kann eine Übungseinheit ausfallen. Der Ausfall einer Übungseinheit berechtigt die Teilnehmer nicht zur Kürzung der gezahlten Beiträge. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, Übungsstunden , die ausgefallen bzw. an denen ihnen die Teilnahme nicht möglich ist, vor- bzw. nachzuholen (nur im jeweiligen Kurszeitraum). Gleiches gilt beim Verlegen von Kurseinheiten auf andere Kurseinheiten.

 

8. Schließungszeiten und Änderungen

Schließungszeiten der Yogaschule sind in der Preiskalkulation berücksichtigt und es besteht daher kein Anspruch auf Vergütung der Kursbeiträge oder Verlängerung der Kurse um die Dauer der Schließungszeiten sowie das Nachholen von Kurseinheiten in den Schließungszeiten.

 

9. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile. Mündliche Absprachen sind nicht geschlossen.

 

10. Gerichtsstand

Gerichtstand ist Oberhausen.